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Freiberuflicher Umweltgutachter

Im Spannungsfeld zwischen Bauvorhaben und umweltfachlichen Anforderungen sind Fachwissen und Erfahrung unverzichtbare Bausteine, um geplante Projekte realisieren zu können. In diesem Kontext biete ich die folgenden Dienstleistungen an:


Das Hauptaugenmerk meiner Arbeit lege ich stets darauf, belastbare Aussagen zu treffen, um eine Erarbeitung rechtssicherer Unterlagen zu ermöglichen. Das Portfolio der von mir angebotenen Leistungen wird nachfolgend detailliert dargestellt.

Leistungen Geländearbeit (inkl. Kartierbericht)

Die Erfassung der Brutvogelfauna gilt mittlerweile in den meisten geplanten Bauvorhaben als integraler Bestandteil eines Genehmigungsprozesses zur Beurteilung des Bestandswertes einer Landschaft in einem Plangebiet. Ich führe in diesem Zusammenhang Revierkartierungen und -auswertungen nach gängigem Methodenstandard durch. Aus der Revierauswertung ergeben sich nachweisliche und/oder abgeleitete Revierzentren sowie flächige Reviere. Diese werden im weiteren Verfahren als Bezugsgröße zur Beurteilung etwaiger Auswirkungen berücksichtigt. Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt.

Die Erforderlichkeit einer Erfassung durchziehender und rastender Vögel ergibt sich insbesondere, sobald bauliche Vorhaben Offenlandareale betreffen. Im Rahmen abgestimmter und/oder bewährter Untersuchungsdesigns (Artenspektrum, Terminanzahl und Untersuchungsgebiet) erfasse ich die Trupps rastender Vogelarten - mit besonderem Augenmerk auf bewertungs- und damit planungsrelevante Arten. Das Untersuchungsgebiet wird daraufhin einer Bewertung nach gängigem Methodenstandard unterzogen. Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt.

Die Artengruppe der Amphibien ist durch bauliche Vorhaben v.a. dann betroffen, sobald eine Überprägung aquatischer Lebensräume im Rahmen der Projektrealisierung erforderlich wird oder werden könnte. Die Erfassung nehme ich im Rahmen abgestimmter und/oder bewährter Untersuchungsdesigns vor (Artenspektrum, Terminanzahl und Untersuchungsgebiet). Je nach zu beantwortender planerischer Fragestellung können hier ein rein qualitativer Ansatz verfolgt oder Annäherungen an Bestandsgrößen der lokalen Population vorgenommen werden. Für die Bewertung existieren verschiedene Methodenstandards, welche in Abhängigkeit der gegebenen Fragestellung Anwendung finden. Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt.

Biotoptypen stellen eine zentrale Bezugsgröße dar, um den Wert einer Landschaft beurteilen zu können. Eine Vielzahl an Modellen zur Aufstellung von Eingriffsbilanzen (Bestand vs. Zielzustand gem. Planung) nutzen die Ergebnisse einer Biotoptypenkartierung als Eingangsparameter. Die Erfassung nehme ich auf Basis der ländereigenen Kartierschlüssel vor. Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt.

In einigen Projektkonstellationen sind umfangreiche Bestandserhebungen in Plangebiet und Umfeld nicht zwingend erforderlich oder aufgrund der gegebenen Jahreszeit (noch) nicht möglich. Um dennoch belastbare Aussagen oder mindestens erste Einschätzungen zu ermöglichen, biete ich die Durchführung von Potenzialabschätzungen an. In diesem Zusammenhang werden Plangebiet und Umgebung auf Grund ihrer landschaftlichen Ausstattung auf ihr grundsätzliches Potenzial für verschiedene Artengruppen beurteilt. Hierzu werden u.a. auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Baumhöhlen oder Horststandorte) systematisch inventarisiert und beurteilt. Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt.

Fledermäuse werden seit mehreren Jahrzehnten im Kontext baulicher Vorhaben erfasst. Ich habe mich auf die Erhebung und Auswertung bioakustischer Signale spezialisiert und biete in diesem Zusammenhang insbesondere stationäre Erhebungen an. Inbegriffen ist eine Untersuchung mittels Horchkisten sowie im Rahmen von Dauererfassungen (bodengebunden oder auch als Gondelmonitoring in Windenergieanlagen). Die Ergebnisse werden unter Verwendung der Statistiksoftware R aufbereitet und dargestellt.

Leistungen Umweltplanung

Die Abhandlung der Eingriffsregelung gem. den §§ 13 - 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist ein fester Bestandteil, um die naturschutzrechtlichen Anforderungen an ein geplantes Vorhaben abgelten zu können. Bestände müssen erfasst, bewertet und in ein Bedeutungsregime eingeordnet werden, um allgemeine und besondere Bedeutung gegeneinander abgrenzen zu können. Der Landschaftspflegerische Begleitplan befasst sich neben der Darlegung der Bestandssituation mit den Dimensionen von bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des geplanten Vorhabens sowie mit Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Kompensationsbedarf wird u.a. auf Basis einer aufzustellenden und zumeist rechnerischen Eingriffsbilanz ermittelt.

Artenschutzbeiträge nehmen die Anforderungen der §§ 44 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in den Fokus. Durch einzelartbezogene und artgruppenweise Betrachtungen wird die Wahrscheinlichkeit des vorhabenbedingten Eintretens der Verbotstatbestände Tötung, Störung und Beschädigung prognostiziert. In diesem Zusammenhang sind artgerecht auszugestaltende Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten, um eine Erfüllung von Verbotstatbeständen abwenden zu können. Unabwendbare Verbotstatbestände müssen im Rahmen einer sog. artenschutzrechtlichen Ausnahme beurteilt werden.

Die gebietsschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung wird dann erforderlich, wenn ein geplantes Vorhaben mit seinen Wirkreichweiten die Schutz- und Erhaltungsziele von einzelnen oder mehreren Schutzgebieten aus dem Natura 2000 Netz beeinträchtigen könnte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden dabei insbes. durch die Ausführungen des § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. In diesem Zusammenhang ist die Erheblichkeit etwaiger Beeinträchtigungen zu überprüfen. Für die Prüfung der Verträglichkeit kommen in Abhängigkeit der zu erwartenden Schwere von Auswirkungen verschiedene Detaillierungsgrade des Prüfverfahrens in Frage (beginnend mit einer Vorprüfung).

Die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) geregelt. Ob ein geplantes Vorhaben im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt werden muss, wird in Anlage 1 des UVPG zusammen mit der jeweiligen Prüftiefe (z.B. standortbezogene oder allgemeine Vorprüfung) dargelegt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt auch die Belange des Schutzgutes Mensch.

Der Umweltbericht zählt neben Begründung und Planzeichnung zu den integralen Bestandteilen eines Bauleitplanverfahrens. Seine Notwendigkeit ergibt sich aus den Darlegungen des § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB). Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu beurteilen sind, werden gem. § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes (Verhältnis zum Baurecht) nach den Maßgaben des Baugesetzbuches abgehandelt (Vermeidung, Ausgleich und Ersatz).

Der Bedarf, Maßnahmen im Zuge von Genehmigungsvorhaben (oder anderen Projekten) umzusetzen, erfordert im nächsten Schritt eine Konkretisierung dieser umzusetzenden Maßnahmen. So sind zum Beispiel für erforderliche Anpflanzungen detaillierte Pflanzmuster zu konzipieren. Extensivierungsmaßnahmen bedingen aufzustellende Bewirtschaftungsauflagen. Für etwa die Anlage von Still- oder die Aufweitung von Fließgewässern müssen Dimensionen für Fläche und Volumen (Bodenaushub) festgelegt werden.

sonstige Leistungen

Bauliche Vorhaben erfordern in nahezu einer jeden Konstellation die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte. Welche Risiken und Zulassungshemmnisse mit einem geplanten Vorhaben einhergehen können, hängt von der Ausstattung der betroffenen Landschaft, der Schutzgebietskulisse, den Dimensionen des zu realisierenden Projektes und weiteren Einfluss nehmenden Faktoren ab. Um im Rahmen eines Genehmigungsprozesses belastbare Aussagen treffen zu können, müssen weit vor Einreichung eines Genehmigungsantrages die richtigen Überlegungen angestellt werden. Durch meine langjährige und vielschichtige Erfahrung biete ich eine umfassende Beratungsleistung an und vermittle zwischen Projektierern und behördlichen Entscheidungsträgern.

Um die Schutz- und Erhaltungsziele in Schutzgebieten erreichen zu können, müssen (häufig zur laufenden Brutsaison) verschiedene Tätigkeiten durchgeführt und Vorgänge überwacht werden. Hierzu wird seit geraumer Zeit in vielen Schutzgebieten eine Gebietsbetreuung eingesetzt.
Ich biete in diesem Zusammenhang den klassischen Gelege- und Kükenschutz inkl. Gelegemarkierung, die Nestsuche mittels Wärmebilddrohne sowie die Abstimmung und Vertragsvereinbarung mit Akteuren aus der Landwirtschaft inkl. Abhandlung der Wiesenvogelschutz-Richtlinie (von den Verhandlungsgesprächen bis zum Auszahlungsantrag) an.

Im Rahmen laufender Bestandsaufnahmen sowie planerischer Vorüberlegungen kann ein aktueller Blick auf Untersuchungs- und/oder Plangebiet aus der Vogelperspektive einen sachdienlichen Erkenntniszugewinn bedingen. Ich halte den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) sowie das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) vor und biete die Ablichtung aus der Luft (bei Bedarf einschließlich Wärmebildaufnahmen) als zusätzliche Dienstleistung an.
Orthogonal und in Transekten erhobene Luftbilddaten können bei Bedarf als zusammengeführtes georeferenziertes Material aufbereitet und in Geoinformationssystemen weiter verarbeitet werden.

zur Person

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Tammo Koopmann

M.Sc. Landschaftsökologie

seit 2011 als Landschaftsplaner und -ökologe tätig
Schwerpunkte:

  • Genehmigungsunterlagen
  • Projektkoordination
  • Geländearbeit
  • Gebietsbetreuung
  • Geoinformatik

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Genehmigungsplanung für bauliche Vorhaben. In diesem Segment biete ich sowohl Geländearbeit (insb. Kartiertätigkeiten) als auch sämtliche umweltplanerische Leistungen (Beratung und Genehmigungsunterlagen) an. Dabei setze ich auf professionelles Equipment, eine systematische Vorgehensweise, den akzentuierten Einsatz von Geoinformationssystemen und ein großes Netzwerk aus Freiberuflern.
Mein Versprechen meinen Auftraggebern gegenüber beinhaltet eine hohe Verbindlichkeit sowie langjährige, vielschichtige Erfahrungswerte, Kreativität, Sorgfalt und eine konstruktive, stets zielgerichtete Arbeitsweise.



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